Allgemeine Geschäftsbedingungen der König, Christian & Leibinn Maurice GbR, Kurze Gasse 10/1, 71063 Sindelfingen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die König, Christian & Leibinn Maurice GbR mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder “Kunde” genannt) handelt.

(2) Alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit dem Auftragnehmer.

(3) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers.

(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.


§ 2 Gegenstand des Vertrags und Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Vertriebs und des Online-Marketings. Die genaue Beschreibung der Tätigkeit ergibt sich aus individueller Absprache mit dem Auftragnehmer. 

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer nicht die Erbringung eines Werks.

(3) Die Überlassung von Landeseiten, Domains und Subdomains, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, erfolgt vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. 

(2) Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls vom Auftragnehmer gewünscht.


§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die vom Auftragnehmer angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(2) Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste des Auftragnehmers ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot des Auftragnehmers ist anders lautend. Eine dem Auftragnehmer erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dazu ist das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Muster zu verwenden.


§ 5 Laufzeit und Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit und endet nach dieser automatisch, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer den Vertrag jederzeit außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen kann, sofern der Auftragnehmer gehindert ist, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen durch Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers. Der bisherige und restliche Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.


§ 6 Ort und Zeit

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen.


§ 7 Sonstige Regelungen zur Vergütung

(1) Die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR (Impact Unternehmensberatung) stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug. 

(2) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR  (Impact Unternehmensberatung) zu überweisen.  

(3) Die vereinbarte Vergütung des Auftragnehmers enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Auftraggebers. Dieses ist vom Auftraggeber separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Betreiber der Werbeplattform zu entrichten.


§ 8 Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist dieser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen.


§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund seiner Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.

(2) Werbeplattformen wie Facebook sind jederzeit dazu berechtigt, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen bzw. einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Internetauftritte, Werbeanzeigen, Datenschutzerklärungen, Impressum, usw.) ausschließlich selbst verantwortlich.


§ 10 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste).

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten ein (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen). Einen Widerruf betreffend gilt Absatz 2 unserer Datenschutzbestimmung.


§ 11 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterliegt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beheben sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Auftragnehmer überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, den Mangel bis zu zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des hinzuzuziehenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der hinzugezogene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung vom Auftragnehmer gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmers hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


$ 12 Referenzen

Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer sog. Referenz-Werbung. Der Auftragnehmer ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Namen, dem Unternehmen, dem Logo und Informationen aus der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als Referenz in jeglicher Form (z.B. Text, Website, Flyer, Video) zu werben. Der Auftragnehmer ist hierbei zur Nutzung jeglicher Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt, die der Auftraggeber innehat. Ein Widerruf dieser Gestattung ist nur durch wichtigen Grund zulässig, nicht jedoch bei Beendigung des Vertrags.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Weitere mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung der Erfordernis der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.


§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 


AGB Stand: 11.01.2022