Allgemeine Geschäftsbedingungen der König, Christian & Leibinn Maurice GbR, Leonberger Straße 1, 71063 Sindelfingen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR erfolgen ausschließlich aufgrund individueller Angebote durch die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR (nachfolgend auch „Auftragnehmer" genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde" oder „Auftraggeber" genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt, sofern die Kunden Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleute (HGB) sind. Die AGB der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen
(1) Die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen in dem Bereich Onlinemarketing und des Vertriebs. Die genaue Beschreibung derTätigkeit ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter betrieblicher Umsatzgrenzen.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR, bleibt der Vergütungsanspruch der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR unberührt.
(4) Die Überlassung von Landeseiten, Domains und Subdomains, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, erfolgt vorbehaltlich anders lautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende derVertragslaufzeit. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls vom Auftragnehmer gewünscht.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die durch die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste des Auftragnehmers ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot des Auftragnehmers ist anders lautend. Eine dem Auftragnehmer erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dazu ist das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Muster zu verwenden.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktage nach Rückbuchung an die König, Christian & Leibinn Maurice GbR zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Die vereinbarte Vergütung des Auftragnehmers enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Auftraggebers. Dieses ist vom Auftraggeber separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Betreiber der Werbeplattform zu entrichten.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit und endet nach dieser automatisch, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
(4) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer den Vertrag jederzeit außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen kann, sofern der Auftragnehmer gehindert ist, die vereinbartenDienstleistungen zu erbringen durch Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers. Der bisherige und restliche Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
§ 6 Ort und Zeit der Tätigkeit
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen. Erfüllungsort ist der Sitz der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR.
§ 7 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag nicht vollständig bei der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist dieser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Haftung
(1) Die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die König,Christian & Leibinn Maurice GbR nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund seiner Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht für das Verhalten eigenverantwortlich handelnder Dritter haftbar. Werbeplattformen wie Facebook sind jederzeit dazu berechtigt, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen bzw. einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Internetauftritte, Werbeanzeigen, Datenschutzerklärungen, Impressum, usw.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(5) Der Kunde gewährleistet, dass der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 9 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Die König, Christian & Leibinn Maurice GbR informiert separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme der Dienste der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste).
(3) Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von dem Kunden bei dem Auftragnehmer hinterlassenen personenbezogenen Daten ein (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer,E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen). Einen Widerruf betreffend gilt Absatz 2 unserer Datenschutzbestimmung.
§ 10 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2 - 9.
(2) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. DerAuftragnehmer kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beheben sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Auftragnehmer überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(6) Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, den Mangel bis zu zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des hinzuzuziehenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der hinzugezogene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung vom Auftragnehmer gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmers hin zur Abnahme der jeweiligen (Teit-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die König, Christian & Leibinn, Maurice GbR und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung der König,Christian & Leibinn, Maurice GbR maßgebend.
(2) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung der Erfordernis der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der König,Christian & Leibinn, Maurice GbR.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der König, Christian & Leibinn, Maurice GbR zuständig ist.
AGB Stand: 27.08.2024
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